Prävention


Firmen und Behörden

 

Das Ziel der " Betrieblichen Gesundheitsförderung" ist es, Ressourcen von Beschäftigten zu stärken, um ihre Gesundheit und damit die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

 

Meine Kursangebote  im Präventivbereich Entspannung sind alle im Rahmen  nach  § 20  SGB V  durch die Zentralen Prüfstelle für Prävention ( ZPP) zertifiziert.

Gerne mache ich Ihnen als Unternehmer für Ihre Angestellten und Mitarbeiter ein  individuelles

BGF-Angebot, das inner - oder außerbetrieblich auf Ihre Bedürfnisse  zugeschnitten ist.

 

Zuschüsse von den Krankenkassen für Ihre Gesundheitsförderung

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich (nach § 20a SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung) an Präventionsangeboten mit durchschnittlich 80% der Kursgebühr pro Mitarbeiter.

Weitere Voraussetzung: der Präventionskurs beinhaltet mindestens 8 Kurseinheiten und liegt in den Schwerpunktbereichen, die die Prävention nach den §§ 20 und 20a SGB V vorsieht.

Weitere, ausführliche Informationen zum Thema Präventionskurse und Förderung finden Sie im 

Leitfadens des GKV- Spitzenverbandes.


Privatpersonen

 

Alle  Entspannungskurse  in den Bereichen

    "Autogenes Training" und

    "Progressive Muskelentspannung"                       

für Erwachsene, Schwangere und Kinder sind über  die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert.

Bei regelmäßiger Teilnahme ist eine Kostenbeteiligung  Ihrer Krankenkasse möglich.

Bitte fragen Sie dort, mit der entspechenden  Kursnummer, vor Anmeldung nach.

 




Die Krankenkassen unterstützen verhaltensbasierte Primärprävention

in Form von Präventionskursen.

 

Hinter der Prüfstelle Prävention steht eine Kooperationsgemeinschaft von Ersatzkassen (BARMER, TK, DAK, KKH, HEK) und Betriebskrankenkassen. Die Kosten für einen  Präventionskurs  in Ihrer Nähe, werden von Ihrer Krankenkassen ganz oder teilweise erstattet. Vorausgesetzt Sie sind gesetzlich krankenversichert. Privat versicherte Personen sollten zunächst Rücksprache mit ihrer Krankenkasse halten. Zudem sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen zertifizierten Präventionskurs nach §20 SGB V handelt, um von der Bezuschussung zu profitieren.

Voraussetzung ist auch, dass der Kurs das Siegel „Deutscher Standard Prävention“ von der Zentralen Prüfstelle Prävention erhalten hat und somit in der Gesundheitskursdatenbank aller Krankenkassen zu finden ist. Hieran geknüpft sind hohe Anforderungen beispielsweise hinsichtlich Qualifikation des Kursleiters.

In der Regel haben Sie Anspruch auf zwei Präventionskurse im Jahr, die von Ihrer Krankenkasse bezuschußt werden.

Die Kurskosten variieren je nach Kurs und Anbieter.

Wie hoch Ihre Krankenkasse einen Präventionskurse bezuschussen, ist von Ihrer Krankenkasse abhängig. Die Höhe der Bezuschussung beläuft sich im Durchschnitt auf 80-100%. 

Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kurskosten.

In welcher Höhe? Einfach nachfragen!

Sie  erhalten die Informationen auch auf der Website Ihrer Krankenkasse.

Es ist üblich, dass Sie zunächst in Vorkasse treten müssen. Also zahlen Sie den Kurs zuerst an den Kursleiter.

Nachdem Sie den letzten Kursteil erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie von mir als Kursanbieter automatisch eine Teilnahmebestätigung. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie ganz einfach, per Post oder per E-Mail, an Ihre Krankenkasse. Der Betrag wird Ihnen innerhalb weniger Tage zurückerstattet. Im Prinzip werden Präventionskurse von Ihrer Krankenkasse schnell und problemlos erstattet.

 


Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 07393/6646

oder  senden Sie  eine Mail an  SilceSauter@web.de

und lassen Sie sich  bestmöglich unterstützen.


Kooperationspartner

 

Gemeindeverwaltung Schemmerhofen

Paracelsus Heilpraktikerschule Ulm

Paracelsus Heilpraktikerschule Augsburg

Hautarztpraxis Dr. Rimmele-Schick, Dr. Rampf

Lindenstraße 35, 89584 Ehingen

AktivPrävention   Gabriele Helbig- Riedlingen

 

 

 


Quellen:

  • GKV Spitzenverband (2020): Leitfaden Prävention. URL: https://www.gkvspitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/ praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp  letzter Zugriff am 26.10.21
  • GKV Spitzenverband (2021): Präventionsbericht 2020. URL: https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/ praevention/praeventionsbericht/2020_GKV_MDS_Praeventionsbericht.pdf letzter Zugriff am 26.10.21